Heute erzähle ich wieder von Rechten an Gestaltung, diesmal geht es um Smiley als Marke. Ich hatte schon einmal darüber geschrieben, dass wir Shirts mit gedruckten Transfermotiven und eigenen Designs verkauften. Auf einem Motiv stand ein freundlicher Spruch mit einem lächelnden Gesicht darüber. Einfach ein Kreis, zwei Augen und ein Lächeln, das jeder kannte.
Wir dachten nicht einmal daran, dass jemand Rechte an diesem Bild haben könnte. Für mich war es fast wie ein Buchstabe oder ein Satzzeichen. Ich stellte die Shirts auf Verkaufsplattformen ein und sie verkauften sich langsam. Vielleicht ein paar Stück pro Woche.
Dann kam eine Nachricht von Etsy, dass unser Angebot nach einer Beschwerde wegen einer Verletzung geistiger Eigentumsrechte entfernt worden war. Die Nachricht enthielt eine Registrierungsnummer und die Kontaktdaten des Rechteinhabers. Ich öffnete das Angebot und dachte zuerst, das Problem liege am Spruch oder an einzelnen Wörtern. An den genauen Wortlaut erinnere ich mich nicht mehr. Sinngemäß sollte man lächeln, wenn einem der gut aussehende Mann in diesem Shirt gefiel.
Ich begann zu recherchieren und prüfte die angegebene Nummer in der amerikanischen Datenbank. So erfuhr ich von den Rechten rund um Smiley und der Geschichte der Marke, die in den siebziger Jahren in Frankreich begann. Nach Angaben des Unternehmens wurde sein ursprüngliches Logo erstmals 1971 als Marke eingetragen. Damals nannte ich das ein Patent, obwohl Patente, Marken und Urheberrecht unterschiedliche Dinge sind.
Es überraschte mich, dass ein so vertrautes Zeichen Teil einer geschützten Marke sein konnte. Aus meiner Geschichte folgt aber nicht, dass jedes lächelnde oder traurige Gesicht überall verboten ist, selbst außerhalb einer geschäftlichen Nutzung. Es kommt auf das konkrete Bild, das Land, die Waren und die Art der Verwendung an. Auch wer ein fremdes Zeichen selbst nachzeichnet, aus dem Lächeln ein Zwinkern macht oder eigene Details ergänzt, hat die Rechtefrage damit nicht automatisch geklärt.
Bei Namen, Sprüchen und bekannten Logos hatte ich schon vorher versucht, vorsichtig zu sein. Hier kam mir einfach nicht in den Sinn, dass ich etwas prüfen sollte. Nach diesem Erlebnis achtete ich auch stärker auf Wörter in Produkttiteln und Tags, darunter Smiley. Eine Marke verbietet ein Wort nicht in jedem Zusammenhang, aber ein vertrautes Wort darf deshalb auch nicht automatisch beliebig verwendet werden.
Ich versuchte, den Rechteinhaber per Mail und telefonisch zu erreichen, bekam aber keine Antwort. Ich wollte erklären, dass ich keine Rechte absichtlich verletzen wollte und mich nicht gründlich genug informiert hatte. Ich wollte mich entschuldigen, eine Lösung besprechen, um Rücknahme der Beschwerde bitten und bei Bedarf auch eine finanzielle Einigung in Betracht ziehen. Ich konnte sehen, dass die Nachrichten geöffnet wurden, doch ein Gespräch kam nie zustande.
Am Ende blieb die Beschwerde in meinem Konto bestehen. Das zeigte mir, wie unerwartet Fragen zu Rechten an einem Design auftauchen können. Heute versuchen wir, auch vertraute Symbole zu prüfen, die wir früher für frei verwendbar hielten. Das Gefühl, dass doch jeder dieses Zeichen kennt, reicht für einen problemlosen Verkauf auf einer Plattform nicht aus.